Korrektur unserer Veröffentlichung vom 17. Juli 2008 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Baillie Giffords


    Korrektur unserer Veröffentlichung vom 17. Juli 2008 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

    Die Baillie Gifford & Co, Edinburgh, Schottland, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Francotyp-Postalia Holding AG, Birkenwerder, Deutschland, ISIN: DE000FPH9000, WKN FPH900, am 14. Juli 2008 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,39 % (das entspricht 792.000 Stimmrechten) betrug. 

    Davon sind 1,61 % (dies entspricht 236.500 Stimmrechten) der Baillie Gifford & Co gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG und 3,78 % (das entspricht 555.500 Stimmrechen) gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und S. 2 WpHG zuzurechnen. 

    Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Francotyp-Postalia Holding AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
    - United Nations

     

    Die Baillie Gifford Overseas Limited, Edinburgh, Schottland, Großbritannien hat uns entsprechend § 21 Abs. 1 WpHG informiert, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Francotyp-Postalia Holding AG Birkenwerder, Deutschland, ISIN: DE000FPH9000, WKN FPH900 am 14. Juli 2008 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,78 % (das entspricht 555.500 Stimmrechten) betrug. 

    Die gesamten Stimmrechte in Höhe von 3,78 % (das entspricht 555.500 Stimmrechte) sind der Baillie Gifford Overseas Limited gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 

    Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der Francotyp-Postalia Holding AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:
    - United Nations

    Birkenwerden, 22. Januar 2010
    Francotyp-Postalia Holding AG
    Der Vorstand

     

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