Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sich durch Erwerb oder Veräußerung 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.

    12.09.2007 |

    Threadneedle meldet Unterschreitung der 3 % Schwelle

    Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHGDie Threadneedle Asset Management Limited teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in eigenem Namen und im Namen der Threadneedle Asset Management Holdings Limited beide mit Sitz in London,...  mehr

    12.09.2007 |

    INVESCO Fund Managers Limited hält 3,94 %

    Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHGDie INVESCO Fund Managers Limited mit Sitz in Oxfordshire, Großbritannien, teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Francotyp-Postalia Holding AG am 17. Juli...  mehr

    05.09.2007 |

    Threadneedle meldet Unterschreitung der 5 % Schwelle

    Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHGDie Threadneedle Asset Management Limited teilte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in eigenem Namen und im Namen der Threadneedle Asset Management Holdings Limited beide mit Sitz in London,...  mehr

    10.07.2007 |

    J O Hambro bei 6,01 % Stimmrechten

    Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHGDie J O Hambro Capital Management Limited London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Juli 2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Francotyp-Postalia Holding AG,...  mehr

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