Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sich durch Erwerb oder Veräußerung 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten.

    22.12.2006 |

    Richelieu Finance Gestion Privée, Paris

    Bekanntmachung gemäß § 25 Absatz 1 WpHGRichelieu Finance Gestion Privée, Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30. November 2006 die Schwellen von 5 %...  mehr

    14.12.2006 |

    Threadneedle Asset Management Limited, London, und andere Aktionäre

    Veröffentlichungen gemäß § 25 Abs. 1 WpHGThreadneedle Asset Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30. November 2006 die...  mehr

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