Interessenskonflikt

Vorstand und Aufsichtsrat dürfen bei ihren Entscheidungen und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen verfolgen noch anderen Personen Vorteile gewähren oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenskonflikte dem Aufsichtsrat offen und informiert die übrigen Mitglieder des Vorstands. Ebenso legt jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offen. Über aufgetretene Interessenskonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Im Berichtsjahr ist es weder bei den Vorstands- noch den Aufsichtsratsmitgliedern zu Interessenskonflikten gekommen.

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