Entsprechenserklärung 2011

Gemäß § 161 Aktiengesetz erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Francotyp- Postalia Holding AG mit der Entsprechenserklärung, welchen Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gegebenen „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

2.3.1 Da die Gesellschaft bei ihrer nächsten Hauptversammlung keine Briefwahl durchführen wird, wird sie die entsprechenden Formulare nicht auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

2.3.3 Die Gesellschaft wird bei ihrer nächsten Hauptversammlung von einer Briefwahl absehen. Die Satzung der Francotyp-Postalia Holding AG sieht bislang nicht die Möglichkeit einer Briefwahl vor. Zudem ist sie bislang nicht ausreichend erprobt und mit Rechtsunsicherheiten behaftet.

5.2 Solange der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet, in denen der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats einen weiteren Vorsitz innehaben könnte, da die Besetzung der Gremien gleich der Besetzung des Aufsichtsrats wäre.

5.3.1 Aus dem gleichen Grund werden keine fachlich qualifizierten Ausschüsse gebildet.

5.3.2 Solange der Aufsichtsrat lediglich aus drei Personen besteht, nimmt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit die Aufgaben eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) wahr.

5.3.3 Für die Bildung eines Nominierungsausschusses gelten die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Ausschüsse.

5.4.6 Eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist satzungsgemäß nicht vorgesehen. Die Diskussion über mögliche Anpassungen ist vorgesehen.

7.1.2 Der Konzernabschluss wird aufgrund des umfangreichen Konsolidierungsaufwandes innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende erstellt. Die Quartalsberichte und der Halbjahresbericht werden ebenfalls aufgrund des hohen Konsolidierungsaufwandes entsprechend der Börsenordnung und des Transparenzrichtlinien- Umsetzungsgesetzes spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.

Birkenwerder, 6. April 2011

 

Für den Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Michael J. A. Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand:
Hans Szymanski
Andreas Drechsler

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