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- Aktionäre und Hauptversammlung
- Vorstand und Aufsichtsrat
- Transparenz
- Interessenskonflikte
- Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- Satzung
- Jährliches Dokument
Entsprechenserklärung 2010
Gemäß § 161 Aktiengesetz erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Francotyp-Postalia Holding AG mit der Entsprechenserklärung 2010, welchen Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gegebenen „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
3.8 Die Gesellschaft hat für den Vorstand und den Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Bislang enthielt die Versicherung keinen Selbstbehalt für Vorstand und Aufsichtsrat. Gemäß den gesetzlichen Übergangsbestimmungen wird die Versicherung mit Wirkung zum 1. Juli 2010 um einen Selbstbehalt von 10 % des Schadens sowohl für den Aufsichtsrat wie auch für den Vorstand ergänzt, begrenzt auf das jeweilig Eineinhalbfache der Jahresbezüge.
4.2.1 Satzungsgemäß besteht der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Diese Möglichkeit hat der Aufsichtsrat nicht genutzt, da der Vorstand der Francotyp-Postalia Holding AG zurzeit aus lediglich zwei Personen besteht und gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft trägt.
5.2 Solange der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet, in denen der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats einen weiteren Vorsitz innehaben könnte, da die Besetzung der Gremien gleich der Besetzung des Aufsichtsrats wäre.
5.3.1 Aus dem gleichen Grund werden keine fachlich qualifizierten Ausschüsse gebildet.
5.3.2 Solange der Aufsichtsrat lediglich aus drei Personen besteht, nimmt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit die Aufgaben eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) wahr.
5.3.3 Für die Bildung eines Nominierungsausschusses gelten die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Ausschüsse.
5.4.2 Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist wirtschaftlicher Eigentümer von Aktien der Gesellschaft. Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats gegeben.
5.4.6 Eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist satzungsgemäß nicht vorgesehen. Die Diskussion über mögliche Anpassungen ist vorgesehen.
7.1.2 Der Konzernabschluss wird aufgrund des umfangreichen Konsolidierungsaufwandes innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende erstellt. Die Quartalsberichte und der Halbjahresbericht werden ebenfalls aufgrund des hohen Konsolidierungsaufwandes entsprechend der Börsenordnung und des Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.
Birkenwerder, 25. März 2010
Für den Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Michael J. A. Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für den Vorstand:
Hans Szymanski
Andreas Drechsler
